FAQ`s
Darf man auch ohne eigenem Besitz von Waffendokumenten am Schießpark Viecht schießen?
JA,
-> da der Schießpark Viecht auf jedem Stand / Parcours eine Standaufsicht hat, können auch Personen ohne Waffenberechtigung unter Aufsicht schießen.
AUSNAHME
-> Personen, welche ein behördliches Waffenverbot haben, dürfen diese Anlage nicht benützen!
Gibt es Reservierungsmöglichkeiten?
NEIN
-> Derzeit gibt es keine Reservierungsmöglichkeiten.-> Zu unseren öffentlichen Terminen sind alle Anlagenteile/Parcours für alle Besucher verfügbar!
Sind auch Leihwaffen auf der Anlage verfügbar?
JA,
-> es ist möglich, sich auf dem Schießpark Viecht eine Waffe auszuleihen und diese Anlage zu benützen. Dies kann bzw. muss nicht reserviert werden.-> Es muss ein Lichtbildausweis als Pfand hinterlegt werden!
Ist es möglich die Ausbildung/Fähigkeiten für eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu erwerben?
JA,
-> Für das behördliche Dokument "Waffenbesitzkarte" (WBK) sind mehrere Daten bzw. Dokumente zur Beantragung notwendig. Welche dies genau sind, erfahren sie bei ihrer zuständigen Wohnsitzbehörde.Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
Waffenführerschein
Kursdauer je nach Gruppengröße: ca. 2 Std.
Inhalt:
- Theorie- und Praxisunterweisung: Gesetzliche Bestimmungen, Sicherheitsregeln, Benennung der Waffenteile, Bewegungsabläufe, Verhalten am Schießstand, SICHERE Waffenhandhanbung, Ladegriffe, Abzugstechnik, Visiervorgang, schießen auf 10m Entfernung
Die Ausbildung Erfolg auf der Pistole und auf dem Revolver!
Auffrischung vom Waffenführerschein (alle 5 Jahre bei nicht Jagdkartenbesitzer)
Kursdauer: ca. 1 Std.
Es wird Empfohlen das die eigene Waffe mitgenommen wird, um deren SICHEREN Umgang in der Praxis zu beherrschen.
Inhalt:
- Theorie- und Praxisunterweisung: Gesetzliche Bestimmungen, Sicherheitsregeln, Benennung der Waffenteile, Bewegungsabläufe, Verhalten am Schießstand, SICHERE Waffenhandhabung, Ladegriffe, Abzugstechnik, Visiervorgang, schießen auf 10m Entfernung.
HINWEIS:
-> Gerade bei einer Überprüfung nach den gesetzlichen 5 Jahren, sollte man erst nach Aufforderung der Behörde, wieder eine Bestätigung der Theorie- und Praxis machen. Grund dafür ist, dass diese Bestätigung "nur" 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig ist.
-> Gerade bei einer Überprüfung nach den gesetzlichen 5 Jahren, sollte man erst nach Aufforderung der Behörde, wieder eine Bestätigung der Theorie- und Praxis machen. Grund dafür ist, dass diese Bestätigung "nur" 6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig ist.
Sollte somit nach 4,5 Jahre eine Bestätigung über Theorie- und Praxis durchgeführt werden und jedoch die Behörde dies nach z.B. 5,5 Jahren überprüft, ist diese somit nicht mehr gültig und muss nochmals erneuert werden.
Gibt es eine Möglichkeit "Skeet" bzw. "Trap" zu schießen?
NEIN
-> Auf allen unseren 4 verschiedenen Parcours haben wir je Trap und Skeet ähnliche Wurfmaschinen zur Verfügung. Eine reine Skeet- bzw. Trap Anlage steht nicht zur Verfügung!
Ist es möglich "Flintenlaufgeschoße" zu testen?
NEIN
-> Aus sicherheitstechnischen Gründen ist dies Indoor wie Outdoor auf der gesamten Anlage nicht möglich.Wadcutter Munition - Schießanlage 10/25m
NEIN
-> Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Wadcutter Geschoße bzw. Patronen zu verwenden. Grund dafür ist, dass diese Munition meist zu schwach für die Gummiabdeckung der Geschoßfänge geladen ist und diese nicht zuverlässig durchdringen kann.